Zürich: Keine Einigung beim Tarmed-Taxpunktwert
Erneut muss die Regierung entscheiden. Der Verband Zürcher Spitäler hat errechnet, dass kein einziges Haus mit dem heutigen Taxpunktwert kostendeckend arbeiten kann.
Erschienen auf Medinside am18. Dezember 2017
Autor: Ralph Pöhner
Die Spitäler und Versicherer konnten sich im Kanton Zürich erneut nicht auf einen Tarmed-Taxpunktwert für nächstes Jahr einigen. Mit dem aktuell gültigen Taxpunktwert von 0,89 Franken könne kein einziges Spital kostendeckend arbeiten, erklärt der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK dazu.
Eine weitere Rechnung des Verbandes kam zum Schluss, dass bei einem Taxpunktwert von 1,03 Franken 40 Prozent der Zürcher Spitäler kostendeckend arbeiten könnten – oder anders: 60 Prozent würden weiterhin einen Verlust einfahren.
Quersubventionierung
Die Spitäler werden nun, nach dem Scheitern der Verhandlungen, vom Regierungsrat einen Tarmed-Taxpunktwert von 1,03 Franken beantragen.
Bereits 2017 konnten sich der VZK und die Versicherer nicht auf Wert einigen. Die Kantonsregierung verlängerte dann den alten Tarifvertrag bis Ende dieses Jahres – mitsamt dem erwähnten Wert von 89 Rappen.
Für die Spitäler ist klar, dass damit die ambulanten Behandlungen durch die stationären Privat- und Halbprivat-Patienten subventioniert werden. «Dieser Systemfehler setzt falsche Anreize», so der Kommentar des Verbands. Verschärft wird der Druck, weil auch die Zürcher Regierung eine Liste von Behandlungen erstellt hat, die möglichst nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Diese Liste gilt ab Anfang nächsten Jahres.
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